Grundlagen: Open Educational Ressources (OER):

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht und (unter bestimmten Bedingungen) kostenlos genutzt, bearbeitet und weiterverbreitet werden können. Wie können Sie freie Unterrichtsmaterialien finden, nutzen und sich in der OER-Community mit eigenen Beiträgen beteiligen? Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Erklärfilme, Links und Materialien in offener Lizenz.

von Jöran Muuß-Merholz, Sonja Borski und Nele Hirsch

Einleitung

Inhalt

Wozu braucht wer Open Educational Resources (OER)?

Open Educational Resources (OER) sind frei lizenzierte Bildungsmaterialien. Sie können von unterschiedlichen Akteuren erstellt werden. Häufig sind dies Lehrpersonen in den verschiedenen Bildungsbereichen, aber auch Stiftungen, Firmen, Organisationen und nicht zuletzt auch Lernende können OER veröffentlichen. Es gibt verschiedene Motivationen für Menschen und Organisationen, Inhalte unter freier Lizenz zu veröffentlichen. Die Motive sind dabei so unterschiedlich wie die Akteure:

  • Einen Inhalt weit und einfach zu verbreiten und die urheberrechtlichen Hürden möglichst niedrig zu halten
  • Einen Inhalt zur Weiterentwicklung und Verbesserung durch Dritte bereit stellen (wie dies z.B. in der Wikipedia Anwendung findet)
  • Einen Inhalt nutzen, um den eigenen Namen bekannter zu machen und die Reputation zu steigern
  • Einen von öffentlichen Geldern finanzierten Inhalt der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen
  • Einen Inhalt als Baumaterial für weitere Ideen zu verbreiten

Auch im schulischen Kontext sind diese Motive anschlussfähig und zeigen Anknüpfungspunkte auf drei Ebenen: Lernen mit OER; Unterrichten und Kooperieren von Lehrpersonen.

Lernen mit OER

Das Idealbild: Lernen ist ein individueller und sozialer Prozess, in dem die Lernenden Wissen mittels Konstruktion und Aneignung entwickeln. Dieser Prozess vollzieht sich in aktiver Auseinandersetzung mit einem Inhalt. Dafür müssen die Materialien, mit denen gelernt wird, größtmögliche Freiheit für dieses individuelle Sich-Aneignen bieten. Lernende müssen Materialien bearbeiten, verändern, neu anordnen, mit anderen Inhalten kombinieren («remixen») können. Das Gegenbild von lernförderlichen Materialien sind «unveränderbare» Materialien, die gar nicht oder nur in einem eng vorgegebenen Rahmen bearbeitet werden können. Unveränderliche Materialien verdammen den Lernenden zu Passivität. Ein modernes Verständnis von Lernen geht davon aus, dass Lernen sich als Prozess von Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Lernenden und der Umwelt vollzieht, zum Beispiel Texte, Bilder, Aufgaben, Töne oder andere Materialien, die gemeinsam bearbeitet werden können, weil mit ihnen das Verständnis quasi aus den Köpfen heraus in eine externe Form gebracht und gestaltet werden kann.

Unterrichten mit OER

Kompetenzorientierter Unterricht stellt personalisiertes Lernen in den Mittelpunkt. Eine entsprechende Binnendifferenzierung des Unterrichts braucht unvermeidbar eine Verschiebung der Lernmedien. Lehrer als die «Träger» von Wissen rücken in den Hintergrund, während Lernmaterialien wichtiger werden. Damit wird die Lehrperson selbst nicht weniger wichtig. Ihre Rolle verschiebt sich insofern, dass sie über differenzierte Methoden und differenzierte Materialien verschiedene Zugänge anbietet. Vor diesem Hintergrund ist modernes Unterrichten wesentlich von der Vorbereitung von Lernmaterialien geprägt, die Lernenden unterschiedliche Zugänge erlauben und unterschiedliche Stile, Niveaus, Geschwindigkeiten und Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Kooperieren mit OER

Es soll Berufe geben, in denen Teamarbeit schon weiter verbreitet ist als unter Lehrenden. Aber auch in Schulen ist der Trend klar: Zusammenarbeit in Lehrerteams (und darüber hinaus) ist ein wichtiges Element von Schulentwicklung und Qualitätsmerkmal von guter Schule Schule (–> Kapitel 6 in diesem Band). In vielen Schulen gibt es solche Teamarbeit schon. Ein zentraler Bestandteil ist die arbeitsteilige Entwicklung von Materialien, die für den oben beschriebenen Unterricht notwendig sind. Die Arbeit wird dabei im doppelten Sinne geteilt: Nicht jedes Teammitglied muss alles machen, aber alle können auf das gemeinsam erarbeitete Material zugreifen. Eine besondere Stärke zeigt die Arbeitsteilung darüber hinaus, wenn es um fächerübergreifendes Lernen geht. Und auch hier ist es eine selbstverständliche Grundlage für gutes Material und gute Teamarbeit, dass eine Lehrerin die Materialien verändern kann, die ein Kollege erstellt hat.

Was sind Open Educational Resources (OER)?

Die Grundidee von Open Educational Resources (OER) beruht auf einem urheberrechtlichen Kniff, einer sogenannten freien oder offenen[1] Lizenz.

Während traditionell der Grundsatz «all rights reserved», also «alle Rechte vorbehalten» gilt, orientieren sich freie Lizenzen an der Idee «some rights reserved», also «einige Rechte vorbehalten». Wenn ein Material mit einer offenen Lizenz ausgestattet ist, dann gilt nicht mehr: «Vor jeder Nutzung muss der Urheber gefragt werden», sondern: «Jedermann darf das Material in bestimmter Weise nutzen, ohne fragen zu müssen, solange er/sie sich an bestimmte Auflagen hält.»

Auf diese recht einfache rechtliche Überlegung bauen im Bereich Open Educational Resources komplexere Überlegungen zu pädagogischen, organisatorischen, technischen und ökonomischen Fragen auf. Aber im Kern geht es um die Lizenz, die die notwendige Offenheit erlaubt.

Für die Offenheit von Materialien lassen sich fünf Freiheiten definieren.[2] Wenn ein Werk offen lizenziert ist, werden allen Nutzern kostenfrei und auf Dauer die folgenden Rechte eingeräumt:

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (zum Beispiel Download, Speicherung und Vervielfältigung)
  2. Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z. B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z. B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z. B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z. B. einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

Viele der hier aufgezählten Nutzungsweisen sind uns aus dem Alltag vertraut. Vielleicht wird man manche der Freiheiten sogar als Selbstverständlichkeit sehen. Dass das nicht so ist, zeigt die folgende Gegenüberstellung. Dabei wird jede Freiheit mit zwei Beispielen illustriert. Das linke Beispiel kommt aus der Welt der offenen Materialien, in Form eines Materials unter offener Lizenz von der Plattform zum.de (Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V.). Für das rechte Beispiel kann man sich ein Material vorstellen, das man über die Plattform bildungslogin.de (früher: digitale-schulbuecher.de) ohne freie Lizenz bekommt.

Bereich
Offene Materialien
Geschlossene Materialien
Beispiel
OER von zum.de[3]
bildungslogin.de[4]
Verwahren / Vervielfältigen
Ich kann das Material herunterladen und auf meiner Festplatte abspeichern. Ich kann es an beliebig vielen Orten speichern, bei mir, bei anderen, auf einem Schulserver, in der Dropbox, im öffentlichen Internet. Für immer.
Ich kann das Material nur auf der gegebenen Plattform nutzen. Diese Plattform funktioniert nur mit bestimmten Computersystemen. Wenn mein Abonnement/meine Lizenz endet, kann ich nicht mehr auf das Material zugreifen.
Verwenden
Ich kann das Material für beliebige Zwecke einsetzen. Ich darf es im privaten Kreis, im Unterricht, bei der Nachhilfe, auf einer öffentlichen Veranstaltung oder auch im Web einsetzen.
Ich darf das Material nur in einem abgegrenzten Bereich und für einen abgegrenzten Zweck einsetzen, typischerweise nur im Schulunterricht bzw. nur in einer bestimmten Klasse.
Verarbeiten
Ich kann das Material verändern. Ich darf es zum Beispiel kürzen und ergänzen, digitalisieren und ausdrucken, in eine andere Sprache übersetzen oder anderweitig bearbeiten.
Ich kann das Material gar nicht verändern bzw. ich darf Veränderungen nur für mich privat vornehmen.
Vermischen
Ich kann das Material mit anderen Materialien vermischen, zum Beispiel durch eine Collage oder einen Remix.
Ich kann und darf das Material nur in der vorliegenden Form nutzen.
Verbreiten
Ich kann das Material weitergeben – auch wenn es verändert und/oder vermischt wurde. Ich darf es z. B. im Kollegium teilen und auf einer Website oder in einem Buch veröffentlichen.
Ich kann und darf das Material nicht weitergeben.

Freie Lizenzen als Rückgrat von offenen und freien Inhalten

Auch freie Lizenzen und OER können nicht alle rechtlichen Widersprüche und Komplikationen aus der Welt schaffen. Freie Lizenzen sind nur eine Krücke, um das Vorankommen im widrigen Feld des Urheberrechts ein Stück weit zu erleichtern. Aber solange das Feld so widrig zu beschreiten ist, braucht es Krücken.[5]

Was ist die rechtliche Grundlage?    

Um freie Lizenzen zu verstehen, muss man zunächst die Grundlagen des Urheberrechts kennenlernen. Dieses Recht kann ein Werk bzw. der Urheber des Werks beanspruchen, um dieses geistige Eigentum zu schützen. Das Urheberrecht gilt «automatisch», also ohne dass der Urheber dafür etwas tun muss, außer natürlich sein Werk zu erschaffen. Die kreative Leistung, die der Urheber an den Tag legen muss, muss eine sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Diese Grenze ist allerdings relativ schnell erreicht. In der Rechtsprechung finden sich zahlreiche Urteile, dass schon kurze Texte, so gut wie jedes Foto oder kurze Tonfolgen in der Musik entsprechenden Schutz beanspruchen können.

Der Grundsatz im Urheberrecht lautet: «Alle Rechte vorbehalten!» Das bedeutet, dass alle – außer dem Urheber – eine besondere Erlaubnis benötigen, wenn sie das Werk des Urhebers nutzen wollen.

Was ist ein Werk und was nicht?                             

Ein Werk ist im urheberrechtlichen Sinn das Ergebnis einer kreativen Schöpfung, etwa ein Foto, ein Musikstück oder auch nur eine bestimmte Tonfolge, ein Buch, ein Arbeitsblatt, ein Interview, ein Logo, ein Schaubild, eine Fernsehsendung (im Sinne von: die konkrete Aufnahme einer Sendung), ein YouTube-Video oder ein Urlaubsvideo.

Wichtig ist, dass das Werk in einer bestimmten Form dargestellt wird. Das bedeutet: Eine Idee oder ein Konzept sind nicht geschützt (vgl. Weizmann, 2014). «Die hinter einem Unterrichtsmodul stehende didaktische Konzeption, etwa wie ein Modul gegliedert ist, welche Aspekte als Lehrstoff ausgewählt werden – das ist generell keine rechtlich geschützte Leistung. Allenfalls die Aufzeichnungen, Pläne und Arbeitsblätter zum Unterrichtsmodul unterliegen dem Urheberrecht.»[6] (S.7).

Was ist eine Lizenz?    

Der Rechtsanwalt Till Kreutzer erklärt: «Eine Lizenz ist eine Nutzungserlaubnis für Handlungen, die ohne Zustimmung nicht erlaubt wären. […] Die Lizenz ist eine rechtlich gültige Vereinbarung, die die Verwendung eines bestimmten Werkes regelt. Verwendungen, die nicht von der Lizenz abgedeckt sind oder die gegen die Lizenzpflichten verstoßen, sind widerrechtliche Handlungen, die rechtliche Folgen nach sich ziehen können.»[7] (Kreutzer 2016, S. 19).

Das Verhältnis zwischen Lizenzgeber/in und Lizenznehmer/in ist durch ihren Bezug auf ein bestimmtes Werk bestimmt. Nur diejenige Person kann für ein Werk Lizenzgeber/in sein, also Nutzungsrechte gewähren, die die entsprechenden Rechte am Werk hat. Das ist in Deutschland standardmäßig erst einmal der Urheber. Die Lizenznehmer/in ist die Person, die diese Lizenz in Bezug auf dieses Werk in Anspruch nimmt.

Freie Lizenzen sind «Jedermannlizenzen», auf Englisch «Public Licence». Die Bezeichnung bezieht sich darauf, dass die von der Lizenzgeberin erteilten Rechte für jede Person gelten, die das Werk nutzen möchte. In diesem Fall braucht es dann keine individuellen Nutzungsabsprachen. Solche Jedermann- bzw. Jederfrau-Lizenzen existieren in verschiedenen Formen. Sie unterscheiden sich danach, welche Rechte sie einräumen und welche Auflagen sie verlangen. Auf Basis dieser Lizenz gilt dann nicht mehr «Alle Rechte vorbehalten!», sondern «Einige Rechte vorbehalten!».

Was ist eine freie Lizenz?

Wenn eine Jedermannlizenz jeder Person erlaubt, ein Werk zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen (z. B. zu kopieren, zu verteilen, ins Internet zu stellen etc.), dann spricht man von einer «freien Lizenz» oder «offenen Lizenz» «Open-Content-Lizenz».

Bedeutet «freie Lizenz» das gleiche wie «lizenzfrei»?

«Freie Lizenz» klingt sehr ähnlich wie «lizenzfrei». Ist das also etwas Ähnliches oder sogar dasselbe? Das wäre wohl das größte Missverständnis, dem man bei der Nutzung freier Lizenzen aufsitzen könnte. Daher in Großbuchstaben:

MATERIALIEN UNTER FREIER LIZENZ SIND KEINESFALLS LIZENZFREIE MATERIALIEN

Ein Material, dass ich «lizenzfrei» verwenden kann, darf ich ohne jede Auflage nutzen. Im Gegensatz dazu sind «freie Lizenzen» an bestimmte Auflagen gebunden. «Freie Lizenzen» bedeuten «Keine Rechte vorbehalten», sondern «Einige Rechte vorbehalten». Im Deutschen hat sich «lizenzfrei» als missverständlicher Begriff eingebürgert. Er wird als Übersetzung von «royalty free» genutzt. Damit werden Lizenzmodelle bezeichnet, bei denen der Nutzer für die Nutzung eines Werkes einmalig eine Nutzungsgebühr bezahlt und danach das Werk in beliebigem Umfang nutzen kann. Es ist das Gegenstück zu Modellen, bei denen man pro Nutzung bezahlt oder die Nutzung auf einen bestimmten Umfang begrenzt ist. «Royalty free» ist also ein Modell, das mit «lizenzfrei» völlig falsch übersetzt ist. Korrekt müsste es «lizenzkostenfrei» heißen.

Wer macht die freien Lizenzen?

Freie Lizenzen stammen ursprünglich aus dem Bereich Software. Sie bauen auf das vorhandene Urheberrecht auf, sind also nicht etwa ein «alternatives Recht» oder ähnliches. Insofern kann jeder eine Lizenz «erfinden» und anwenden, die dann wirksam wird, wenn sich mindestens zwei Beteiligte darauf verständigen und sie nicht gegen bestehendes Recht verstoßen. Heute gibt es Hunderte von solchen Lizenzmodellen, die auf bestimmte Medienformen oder bestimmte Verwendungskontexte zugeschnitten sind. Die Lizenzen unterscheiden sich vor allem danach, welche Erlaubnisse gegeben und welche Auflagen gefordert werden.

Warum die Lizenzen von Creative Commons?        

Im Bildungsbereich werden meist die Lizenzen von Creative Commons – lang: Creative Commons Public Licenses (CCPL), kurz: CC-Lizenzen – genutzt. Die CC-Lizenzen haben in diesem Bereich mit großem Vorsprung die größte Verbreitung . CC-Lizenzen gelten als rechtssicher. Da die CC-Lizenzen schon länger und weit verbreitet sind, existieren in diesem Feld schon entsprechend viel Expertise und Rechtsprechung. Die CC-Lizenzen sind also eine solide Grundlage (soweit man das im juristischen Umfeld sagen kann).[8] Gerade in Bezug auf OER können die CC-Lizenzen als De-facto-Standard gelten.

[1] Die Begriffe «freie Lizenzen» und «offene Lizenzen» werden in diesem Text synonym verwendet.

[2] Die fünf Freiheiten wurden von David Wiley als die «5 Rs» definiert (http://www.opencontent.org/definition/). Jöran Muuß-Merholz hat sie als «5 Vs» ins Deutsche übertragen (http://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/). Die Auflistung ist wörtlich von dort übernommen.

[3] Auf der Website von zum.de ( «ZUM.de – die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.») finden sich Materialien unter verschiedenen Lizenzen. Nehmen wir hier als Beispiel ein Arbeitsblatt unter der Lizenz CC BY 4.0.

[4] bildungslogin.de ist der Nachfolger der Plattform digitale-schulbuecher.de, die zum Ende des Schuljahres 2016/17 nach vier Jahren eingestellt wurde. Die Plattform wird vom Verband Bildungsmedien e.V. betrieben. Der Verband vertritt die Interessen jener Unternehmen, die Medien und Lernlösungen für das Bildungswesen produzieren. Die einzelnen Angebote auf der Plattform unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, so dass die folgenden Punkte für ein Beispiel, aber nicht für alle Materialien gelten.

[5] Häufig sind es gerade diejenigen, die sich mit freien Lizenzen gut auskennen, die parallel die politische Forderung nach einer Reform des Urheberrechts erheben. In Deutschland gibt es zum Beispiel die Initiative «Recht auf Remix» (rechtaufremix.org), auf europäischer Ebene die Kampagnen «Change Copyright» (changecopyright.org/de) oder «Right Copyright» (rightcopyright.eu/?lang=de).

[6] John H. Weitzmann (2014): Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. Text unter CC BY 4.0.

[7] Dr. Till Kreutzer (2016): Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. S. 19, Text unter CC BY 4.0.

[8] Generell gilt: Dieser Text kann und will keine Rechtsberatung sein, sondern eine Einführung bieten und bei den ersten Schritten zur Nutzung von freien Lizenzen begleiten. Hintergründe zu freien Lizenzen im Allgemeinen und Creative-Commons-Lizenzen im Besonderen finden sich in dem folgenden Leitfaden, der kostenlos (und unter freier Lizenz) erhältlich ist: Till Kreutzer: Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Hrsg. von der Deutschen UNESCO-Kommission, dem Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) und Wikimedia Deutschland. 2. Aufl. 2016. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission. https://www.unesco.de/infothek/publikationen/publikationsverzeichnis/open-content-leitfaden.html

Dieser Beitrag ist freigegeben unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 Jöran Muuß-Merholz, Sonja Borski, Nele Hirsch, im Auftrag von IQES online OER-Logo von Jonathasmello - Eigenes Werk, CC BY 3.0